

Behandlungspflege für Pflegehilfe Nordrhein-Westfalen
1.056,00 €
inkl. 19 % MwSt.
Qualifikation: Behandlungspflege Leistungsgruppen I und II
Kundeninformation zur Qualifikation: Behandlungspflege der Leistungsgruppen I und II für Nordrhein-Westfalen.
Teilnehmen können:
- Menschen ohne pflegerische Qualifikationen, die Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen möchten, Pflegehelfer/in, Pflegeassistenten, Altenpflegehelfer/in, Arzthelfer/in Familienpfleger/in, Heilpädagogen/Innen.
- Berufserfahrung in der Pflege sind wünschenswert (Nachweis des Beschäftigungszeitraums)
Du bringst mit:
- ein Gerät, mit dem Du am Kurs teilnehmen kannst: Android-fähiges Mobilgerät, Tablet, PC, das Gerät muss über eine Kamera für die Präsenzanteile verfügen, zudem kannst Du mit dem Gerät umgehen
- Deutsche Sprachkenntnisse B 2
Unser Angebot:
- 154 UE Kompletter Onlinekurs mit Videos, Hörbuch und Lernquiz
- 160 UE Präsenzunterrichtsstunden-Online (NRW)
- Lehrbücher
- Kurseinstieg jederzeit
- Lernen im eigenen Tempo
- Begleitet Lernen von zu Hause
- Jeden Donnertag zwei Themen (9:00-12:15Uhr/16:30-19:30Uhr)
- Etwas nicht verstanden? Kein Problem, nimm kostenfrei erneut Teil.
- Du brauchst mehr Zeit – kein Problem – Du hast bis zu einem Jahr Zeit
- Schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung in Präsenz
Deine Investition in Dich (Kosten):
- 1.056,00 €/ 556,00€ mit Bildungsscheck 2.0 (Einmalzahlung oder Ratenzahlung, Förderung möglich)
- 3 Monate praktische Lernphase in Vollzeit entsprechend länger in Teilzeit
Der Bildungsscheck 2.0 fördert berufliche Weiterbildungen in NRW mit 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro, für Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Inhalte der Weiterbildung:
Alle Inhalte zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen I und II entsprechend den Rahmenverträgen zur häuslichen Krankenpflege (NRW). Das sind in Theorie und Praxis:
- Recht
- Hygiene
- Arzneimittellehre
- Verabreichung von Augentropfen und -salben
- Blutdruckmessung
- Ernährung im Alter
- Umgang mit medizinischen Kompressionsstrümpfen
- Blutzuckermessung
- Umgang mit einer PEG
- Klistiere und Klysma
- Versorgung eines SPK
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Richten und Verabreichen von s.c. Injektionen
- Dekubitusprophylaxe (Versorgung von Decubiti bis Kategorie II)
- Durchführung dermatologischer Bäder und medizinischer Einreibungen
- Kältetherapie
- Inhalationen
- Notfall/Erste Hilfe
In NRW darf Behandlungspflege durch die im Folgenden aufgeführten Personenkreise erbracht werden:
- Pflegefachkräfte, Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin, Arzthelfer/innen
- Altenpflegehelfer/innen, mit Nachweis einer Schulung (entsprechend curricularer Vorgaben) und eines mindestens dreimonatigen Praktikums
- Rettungsassistent/-in mit Qualifikationsnachweis und einem mindestens dreimonatigen Praktikum.
- Ambulante/r Pflegeassistent/-in mit Schulungsnachweisen entsprechend der Vertragsvorgaben 140 Stunden Weiterbildung als Ambulante/r Pflegeassistent/-in und 186 Stunden LGI/LGII. Zudem ein Nachweis über drei jeweils vierwöchige Praxiseinsätze, bei Teilzeit entsprechend länger.
- Sonstige geeignete Personen, die einen Beschäftigungszeitraum dem Leistungsspektrum der Behandlungspflege entsprechend (ein Jahr in Vollzeit) und den Nachweis der oben aufgeführten Schulung (entsprechend curricularer Vorgaben) vorweisen können.
Zudem ein dreimonatiges Praktikum in Vollzeit /Teilzeit, gemäß Anlage 7 Zum Vertrag über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe gemäß §§ 132, 132 a Abs. 2 SGB V mit den Verbänden der VAG NW vom 14.04.2021